Über Äußerungen

Wer sich äußert, trägt immer ein Be-stimmtes – also ein persönliches, zu entäußerndes Anliegen – nach außen. Es kann mithin ein Bedürfnis sein, sich zu bestimmten, gesellschaftlich relevanten Themen zu äußern, doch diese Äußerungen stellen im Vergleich zu den notwendigen Äußerungen des Alltags nur einen Bruchteil dar. Man denke nur an die vielen Fälle, in denen ein offenkundiger Zwang besteht, sich zu äußern, weil man bestimmte Handlungen und Aktionen von anderen erwartet und wohl auch einfordern muss, um sich am Leben zu erhalten. Wenn wir uns z. B. bei einem Lebensmittelhändler äußern müssen, um bestimmte alltägliche Mittel des Lebens erlangen zu können und ihm für seine Waren Geld geben, appellieren wir mit dieser Geldtauschaktion an das egoistische Eigeninteresse dieses Verkäufers, denn aus reiner Menschenliebe wäre er wohl kaum bereit, uns seine – aus seiner Sicht ohnehin wohlfeilen – Waren kostenlos zu überlassen. Dabei sollten wir uns vor Augen führen, dass Äußerungen dieser Art in ihrer Zweckgerichtetheit immer einseitig, also auf ein bestimmtes, zu entäußerndes Ziel hin gerichtet sind, und  dass Äußerungen keineswegs mit Mit-teilungen (siehe meinen Blogeintrag dazu), die immer einen aufgeschlossenen und gesprächigen Austauschpartner erwarten und erfordern, zu vergleichen sind, sondern in erster Linie dazu dienen, eine eigenständige Ansicht oder Forderung in ihrer Deutlichkeit dem Rezipienten klarzumachen. Wenn ein Mensch sich also nur äußert, erwartet er keine großen Widerworte, sondern allenfalls und bestenfalls ein zuvorkommendes Eingehen auf seine Erwartungen und Wünsche. Allerdings will ich nicht verschweigen, dass vereinzelte Äußerungen selbstverständlich auch zu entsprechenden Mitteilungen und Diskussionen führen können, wenn der Äußernde sich auf Anfrage dazu bereit erklärt.